FAQ - Frequently Asked Questions
Wir haben eine Liste mit den meist gestellten Fragen zusammengestellt. Die Fragen sind gegliedert nach ‚Allgemein’, ‚Fragen zum BSc-Studiengang’ und ‚Fragen zum MSc-Studiengang’. Vielleicht findest du ja auch auf deine Frage hier eine Antwort...
Fragen und Antworten:
Allgemeine Fragen und Antworten zu Studienbeginn, Studienaufbau, Modulen, Kreditpunkten, Nebenfächern, Geographie als Nebenfach und zu verschiedenen Themen finden sie hier.
Fragen und Antworten zum Masterstudiengang sind unten aufgeführt.
Fragen und Antworten zu den FAQ's des Masterstudiengangs:
Frage F: Wie steht es mit Repetitionsmöglichkeiten?
Nicht bestandene Modulprüfungen können für jedes Modul einmal wiederholt werden.
Ist ein Pflichtmodul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann das Studium in denjenigen Hauptfächern nicht fortgesetzt werden, für welche dieses Modul obligatorisch ist. Ist ein Wahlpflichtmodul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann es einmal durch ein anderes Modul substituiert werden, wiederum mit der Möglichkeit einer einmaligen Repetition. Wahlmodule können unbeschränkt substituiert werden. Das heisst: Ist ein Wahlmodul nach der Repetition nicht bestanden, können keine Kreditpunkte mehr in diesem Modul erworben werden. Sie können aber das Studium ohne weitere Einschränkungen fortsetzen.
Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit dem Prüfungsbescheid die Aufforderung zur Anmeldung an die Repetitionsprüfung. Für die Repetition oder Modulwiederholung bitten wir Sie die Modulbeschreibung des jeweiligen Moduls im Online VVZ zu studieren.
Frage G: Wie viele Kreditpunkte muss ich erwerben? Welcher Zeitraum steht mir dazu zur Verfügung?
Für die Erteilung des Masterdiploms sind 90 KP erforderlich. Dies bedeutet, dass der Masterstudiengang in der Regel drei Semester dauert (Richtstudienzeit). Die maximale Studienzeit für den Masterstudiengang beträgt das Doppelte der Richtstudienzeit. Wer innerhalb dieser Frist die Bedingungen für den Erwerb des Masterdiploms nicht erfüllt hat, kann an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät keinen Abschluss mehr erwerben. Die Fakultät kann auf ein begründetes Gesuch hin längere Studienzeiten bewilligen.
Studienabschluss
Frage H: Wie steht es mit der Masterarbeit?
Im Masterstudiengang wird eine Masterarbeit verlangt. Eine einmalige Wiederholung (mit neuem Thema) ist möglich. Merkblätter und Infos sind auf dieser Website unter Formulare und Merkblätter zu finden.
Frage I: Was ist die themenübergreifende Masterprüfung?
Für den Erwerb des Masterdiploms muss die themenübergreifende Masterprüfung bestanden werden. Mit dieser Prüfung wird die Breite Ihrer Kenntnisse im Fach geprüft. Für diese Prüfung gelten die Einschreibe- und Prüfungsvorschriften welche auf dem Merkblatt zur Masterarbeit ersichtlich sind. Eine Abmeldung ist bis zehn Tage vor dem Prüfungstermin direkt bei der verantwortlichen Person möglich. Einmalige Wiederholung ist zugelassen.
Frage J: Erhalte ich das Masterdiplom automatisch, wenn ich alle Bedingungen erfüllt habe?
Nein. Die Erteilung des Diploms erfolgt nicht automatisch aufgrund der erworbenen Kreditpunkte. Vielmehr müssen Sie den Antrag auf Studienabschluss in der Geographie ausfüllen und bei der Studienberatung abgeben. (Merkblatt "Antrag auf Studienabschluss des Masters in Geographie"). Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, verleiht Ihnen die Fakultät den entsprechenden Titel an der nächsten Fakultätsversammlung, sofern die Bewerbung mindestens drei Wochen vor der Fakultätsversammlung erfolgt ist, andernfalls an der darauf folgenden. Die Termine der Fakultätsversammlungen sind unter www.mnf.uzh.ch ersichtlich.
Frage K: Was geschieht mit den überzähligen Wahl- oder Wahlpflichtmodulen?
Es werden alle erworbenen Kreditpunkte im Masterdiplom ausgewiesen (90 ECTS und mehr). Wahlmodule, oder überzählige Wahlpflichtmodule, die im Master zusätzlich zu den mindestens 90 ECTS Punkten absolviert wurden, aber nicht in den Notendurchschnitt einberechnet werden sollen, können beim Antrag auf Abschluss angegeben werden. Es können maximal 9 KP gestrichen werden, wobei dies nur bei ganzen Modulen (ohne Pflichtmodule und Modulen ohne Note) möglich ist. Diese werden im Leistungsausweis aufgeführt, aber nicht zum Notendurchschnitt gerechnet.
Frage L: Bis wann müssen MSc-Studierende die Semestergebühren bezahlen?
Semestergebühren müssen bis und mit zum Semester bezahlt werden, in welchem die MSc-Prüfung abgelegt wird (falls keine weiteren Module mehr belegt werden) und die Validierung des Abschlusses erfolgt.
